Öffentliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Brockscheid - Bebauungsplan Glockengießerei


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Brockscheid hat sich in öffentlicher Sitzung am 16.09.2026 mit den Stellungnahmen aus dem Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB befasst und abwägend beschlossen.

Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere gewerbliche Entwicklung zu schaffen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde im Ergebnis der Abwägung geändert bzw. ergänzt. Die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs beziehen sich auf die Integration der neu erstellten Entwässerungsplanung sowie auf die Reduzierung der zulässigen Gebäudehöhe. Die darüber hinausgehenden textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die sonstigen Planinhalte bleiben unverändert.

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Da der Bebauungsplanentwurf nach Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geändert bzw. ergänzt wurde, wurde beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

Mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“ – beauftragt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung können Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs und deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vor:

  • Artenschutz
  • Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatschG
  • Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
  • Schallgutachten zu lärmtechnischen Belangen
  • Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität zu verkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Belangen
  • Landesamt für Geologie und Bergbau zu bergrechtlichen Belangen
  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht zu den immissionsrechtlichen Belangen
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zu den wasserwirtschaftlichen Belangen
  • Kreisverwaltung Vulkaneifel zu planungsrechtlichen und naturschutzfachlichen Belangen
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu landwirtschaftlichen Belangen
  • Stellungnahme des Forstamtes Daun zu forstrechtlichen Belangen
  • DLR Eifel

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Glockengießerei“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom

19. Oktober 2026 bis einschließlich 18. November 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 223, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 18.11.2026 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Brockscheid deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.

Brockscheid, 06.10.2026

Ortsgemeinde Brockscheid

gez. André Becker    (L.S.)
(Ortsbürgermeister)


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