Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

 Informationen

Unser Einwohnermeldeamt ist montags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhrmontags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr  für Sie geöffnet.

  • Führungszeugnis


    Allgemeine Informationen polizeiliches/erweitertes Führungszeugnis

    • persönliches Erscheinen mit Vorlage eines Ausweis- oder Passpapiers
    • Mit eingeschalteter eID-Funktion im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel kann eine Online-Beantragung hier erfolgen.
    • polizeiliches Führungszeugnis-> falls zur Vorlage bei einer Behörde (komplette Anschrift der Behörde sowie Aktenzeichen/Geschäftsnummer des Vorganges bei der Behörde)
    • erweitertes Führungszeugnis -> schriftliche Aufforderung, dass die Voraussetzungen nach § 30 a BZRG vorliegen


    Verwendung im Ausland
    Sofern das polizeiliche Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, ist ggf. eine Apostille oder Überbeglaubigung notwendig, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Informieren Sie sich vor Antragstellung bei der für das Land zuständigen Auslandsvertretung.


  • Personalausweis

    Allgemeine Informationen 

    • Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Wochen.
    • unter 24 Jahre 22,80 EUR (Gültigkeit 6 Jahre)
    • ab 24 Jahre 37,00 EUR (Gültigkeit 10 Jahre)
    • Weitere Informationen zum Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion gibt es unter www.personalausweisportal.de.

     

    Beantragung Personalausweis

    • persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter)
    • aktuelles biometrisches Passbild (Musterbild hier)
    • alter Personalausweis oder Kinderreisepass
    • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde (bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde)
    • ggf. Bescheinigung über Namensänderung
    • ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)


    Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären. (Mustervordruck hier)

    Abholung Personalausweis

    • alter Personalausweis/Kinderreisepass 
    • schriftliche Vollmacht für Abholung Dritter Person ( Mustervordruck hier)
  • Reisepass/Kinderreisepass

    Allgemeine Informationen Reisepass

    • Bearbeitungsdauer ca. 4 - 6 Wochen
    • Expresspass Lieferung innerhalb von 5 Werktagen
    • unter 24 Jahre (32 Seiten) 37,50 EUR (Gültigkeit 6 Jahre)
      Expressreisepass: 69,50 EUR
    • ab 24 Jahre (32 Seiten) 70,00 EUR (Gültigkeit 10 Jahre)
      Expressreisepass: 102,00 EUR
    • seit dem 01.01.2024 ist die Beantragung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich
      (weitere Informationen siehe weiter unten)


    Beantragung Reisepass

    • persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter)
    • aktuelles biometrisches Passbild (Musterbild hier)
    • Personalausweis zur Identitätsfeststellung oder alter Reisepass bzw. ggfs. Kinderreisepass
    • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
      (bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde)
    • ggf. Bescheinigung über Namensänderung
    • ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)


    Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären. (Mustervordruck hier)


    Abholung Reisepass

    • alter Reisepass/Kinderreisepass (sofern vorhanden)
    • schriftliche Vollmacht für Abholung Dritter Person (Mustervorlage hier)




    Allgemeine Informationen Kinderreisepass

    • seit dem 01.01.2024 ist die Beantragung eines Kinderreisepasses nicht mehr möglich
    • stattdessen ist ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
      (siehe Angaben unter Personalausweis/Reisepass - Allgemeine Informationen)
    • zur Beantragung des Personalausweises bzw. Reisepasses für Kinder sind folgende Unterlagen erforderlich:
      • persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter)
      • aktuelles biometrisches Passbild (Musterbild hier)
      • alter Kinderreisepass (sofern vorhanden)
      • Geburtsurkunde
      • (bei Geburten im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde)
      • ggf. Bescheinigung über Namensänderung
      • ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
      • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten der nicht anwesend ist (Mustervordruck hier)
  • Wohnsitz anmelden/ummelden

    Anmeldung Wohnsitz

    • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
    • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
    • wenn möglich: Geburts- und Heiratsurkunden
      bei Vorlage ausländischer Urkunden ist eine Internationale Urkunde nach CIEC-Übereinkommen oder die Originalurkunde inkl. Übersetzung in die deutsche Sprache gem. § 23 VwVfG notwendig
    • ggf. Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht/Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (Mustervorlage hier)
    • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
      Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v. g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. Im Einzelfall werden möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich.

     

    Ummeldung (Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde) Wohnsitz

    • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
    • bei Ummeldung von Kindern: sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
    • ggf. Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht/Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (Mustervorlage hier)
    • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
      Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v. g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. 


    Im Falle der Ummeldung innerhalb des Landkreises Vulkaneifel können die Adressen der KFZ-Scheine ebenfalls geändert werden.

  • Wohnsitz abmelden

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur noch erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

    Abmeldung in das Ausland 

    • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
    • neue vollständige Anschrift im Ausland

     

    Abmeldung Nebenwohnsitz

    • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Übermittlungssperren

    Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.  
    Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger  von   Wahlvorschlägen
    • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
    • Auskünfte an Adressbuchverlage
    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der  Bundeswehr

    Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

    Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

    Einen Muster-Vordruck für Übermittlungssperren finden Sie hier.

Das Einwohnermeldeamt ist ebenfalls Ansprechpartner für weitere Leistungen u. a.

  • Meldebescheinigung
  • Auskunft Steuer-ID
  • amtliche/öffentliche Beglaubigung
  • Fischereischein
  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Verbrennungsanzeige