Gästebeitrag
Die Verbandsgemeinde Daun zum 1. Juni 2026 einen verbandsgemeindeweiten Gästebeitrag ein. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Aktuelles
FAQ - Gästebeitrag
Häufig gestellte Fragen zur Einführung des Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Daun zum 01.06.2026
Gästebeitrag – kleiner Beitrag, großer Nutzen!
Tourismus ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor der Verbandsgemeinde Daun. Rund 1,929 Mio. Aufenthaltstage und ein Bruttoumsatz von 104,2 Mio.! Euro konnten im Jahr 2024 verzeichnet werden. Dabei profitieren über die reine Tourismusbranche hinaus alle gewerblichen Bereiche.
Neben der Erzielung von Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten trägt der Tourismus nicht zuletzt auch entscheidend zur Steigerung der Lebensqualität und zur Sicherung des Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsstandortes bei.
Ein Schritt zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsfaktors „Tourismus“ und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit war der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Daun, Wittlich-Land und Ulmen sowie der Ortsgemeinde Bad Bertrich unter dem Dach der GesundLand Vulkaneifel GmbH. Hierdurch zählt unsere Region mittlerweile zu den touristisch bedeutsamsten Regionen in der Eifel.
Diese Stärke bringt natürlich Verantwortung mit sich. Wege, Infrastruktur, Veranstaltungen, Serviceangebote, Marketing, digitale Lösungen und nachhaltige Mobilitätsangebote müssen dauerhaft gepflegt, weiterentwickelt und finanziert werden. Gleichzeitig steigen ebenso die Anforderungen der Gäste an Qualität, Service und Nachhaltigkeit. Dabei werden die Budgets unserer Gemeinden ständig knapper und selbst wichtige Maßnahmen stehen dabei auf der Kippe.
Der Gästebeitrag sorgt als nachhaltiges Finanzierungsinstrument dafür, dass die Finanzierung des Tourismus in der Verbandsgemeinde Daun als Teil des GesundLand Vulkaneifel auch in Zukunft als attraktives und wettbewerbsfähiges Reiseziel wahrgenommen wird.
Er wird von unseren Gästen erhoben und ist nicht in den Übernachtungspreis einzukalkulieren.
Der Grundgedanke ist einfach: Wer die touristische Infrastruktur nutzt, leistet einen kleinen Beitrag zu ihrem Erhalt und ihrer Weiterentwicklung – zum Vorteil aller.
Wozu wird der Gästebeitrag verwendet?
Die Einnahmen aus dem Gästebeitrag fließen zweckgebunden in:
- den Erhalt und die Pflege bestehender touristischer Infrastruktur
- Investitionen in neue Infrastruktur
- die Weiter- und Neuentwicklung touristischer Angebote
- Veranstaltungen, Gästeführungen und kulturelle Angebote
- Bewerbung unserer Tourismusregion
Was haben unsere Gäste davon?
Unsere Gäste profitieren durch ein unvergessliches Urlaubserlebnis mit:
- gepflegter und gut ausgeschilderter Infrastruktur
- einem breiten Angebot an Veranstaltungen, Führungen und Erlebnissen
- neuen Angeboten durch künftige Investitionen
Sie erhalten als kleinen Ausgleich für den geleisteten Beitrag eine Gästekarte, mit
- kostenloser Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Gebiet des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT)
- attraktiven Vorteilen bei Partnerbetrieben
Damit ist der Mehrwert unmittelbar erlebbar.Hinweis zur ÖPNV-Nutzung
Die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet des VRT ist Bestandteil des Gästebeitragssystems und grundsätzlich nur mit gültiger Gästekarte möglich.
Unberührt bleiben:
- die Tarif- und Beförderungsbedingungen des VRT
- eine etwaige unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit nach § 145 Absatz 1 SGB IX bei entsprechend gekennzeichnetem Schwerbehindertenausweis
Diese Regelungen bestehen unabhängig vom Gästebeitragssystem.
Wie erfolgt das Meldewesen?
Die Verbandsgemeinde Daun stellt den Beherbergungsbetrieben ein elektronisches Meldesystem, den AVS-Meldeschein, zur Verfügung. Es handelt sich um eine Web-Anwendung (Internetlösung) zur Verarbeitung der Gästedaten für die Einziehung des Gästebeitrags und der Abwicklung des hierzu erforderlichen Meldewesens.
Für die Nutzung des AVS Meldeschein-Systems für eine Teilnahme an der Onlinemeldung wird lediglich ein PC mit Internetzugang und ein handelsüblicher Drucker benötigt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, unterstützt durch Mitarbeiter der GesundLand Vulkaneifel GmbH, stellt einen personalisierten Zugang zum System zur Verfügung. Die Meldung erfolgt digital und auch die Gästekarte wird digital zur Verfügung gestellt.
Die Erfassung der Gastdaten und Bereitstellung der Gästekarte kann in mehreren Varianten erfolgen:
- Erfassung der Daten durch den Gast im „SelfCheck-In“
- Erfassung der Daten durch den Gastgeber im AVS-Meldeschein-System
Hierbei kann die Gästekarte in digitaler Form mit digitalem Gästeführer (Vulkaneifel Web-App) schon vor dem Urlaubsantritt zur Verfügung gestellt werden, damit der Gast sich schon im Vorfeld mit seiner Urlaubsregion auseinandersetzen und seinen Urlaub ungestört planen kann.
Besonderheit für große Übernachtungsbetriebe mit Hotelbuchungs- bzw. PMS-System, je nach Bedarf:
- Echtzeitschnittstelle zum vorhandenen System des Betriebs.
- Manueller XML-Import
Weitere Details sind dem „Informationsblatt für Beherbergungsbetriebe“ sowie dem Dokument „Information Hotelschnittstellen“ für größere Betriebe mit PMS-Systemen zu entnehmen.
Muss ich als Gastgeber den Gästebeitrag kassieren?
Ja, gemäß § 12 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Gästebeitragssatzung sind Beherbergungsbetriebe und Campingplatzbetreiber verpflichtet, von den bei ihnen verweilenden ortsfremden Personen den Gästebeitrag einzuziehen und an die Gemeinde abzuliefern.
Wie ist das rechtlich geregelt?
Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen über § 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zwei Beitragsarten zur Refinanzierung ihrer Tourismusausgaben anhand gegeben. Dies ist der Tourismusbeitrag, der von Selbstständigen und Unternehmen erhoben wird, die vom Tourismus profitieren können, sowie der Gästebeitrag, der von unseren Gästen erhoben wird, da diese unsere touristischen Einrichtungen nutzen können.
Die Kommunen können auch entscheiden, ob sie einen Tourismus- oder Gästebeitrag oder gar beide Beiträge nebeneinander oder auch neben Benutzungsgebühren erheben (§ 12 Abs. 4 KAG). Die Verbandsgemeinde ist ihrerseits über § 12 Abs. 5 KAG ermächtigt, diese Beiträge zu erheben.
Um die Finanzen ihrer Ortsgemeinden zu schonen, die bislang mit diesen Kosten belastet wurden, werden diese Kosten zukünftig mittels der Erhebung eines Gästebeitrags refinanziert. Hierbei unterliegen diejenigen der Beitragspflicht, die Unterkunft in der Kommune nehmen, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben.
Da es äußerst problematisch ist, die Gäste zentral zu erfassen und der Beitragspflicht zuzuführen, hat der Gesetzgeber den Kommunen über § 12 Abs. 3 KAG ermöglicht, Beherbergungsbetriebe und Campingplatzbetreiber in Anspruch zu nehmen und durch eine Beitragssatzung zu verpflichten, den Gästebeitrag einzuziehen und an die Gemeinde abzuliefern. Die Verbandsgemeinde Daun hat über ihre Beitragssatzung hiervon Gebrauch gemacht.
Um einem möglichen Missbrauch dieser vertrauensvollen Aufgabe vorzubeugen und die Kommune vor Schaden durch Beitragsausfälle zu bewahren, hat der Gesetzgeber die Beherbergungsbetriebe ebenfalls über § 12 Abs. 3 KAG der Haftung für die Einziehung und Abführung der Beiträge unterworfen.
Zur Erfüllung der Beitragspflichten werden im Rahmen des durch die Satzung bestimmten Meldeverfahrens folgende Daten erhoben:
- Familienname
- Vorname
Die gastgeberseitigen Meldepflichten nach den §§ 29, 30 des Bundesmeldegesetzes bleiben dabei unberührt, d. h. beispielsweise, dass bei Gästen aus dem Ausland zusätzlich gemäß § 30 Absatz 2 Bundesmeldegesetz die Seriennummer eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers zu erfassen ist. Der Meldeschein ausländischer Gäste ist am Tag der Anreise durch den Gastgeberbetrieb auszudrucken und durch den Gast persönlich zu unterzeichnen.
Die Regelungen zum Datenschutz gehen aus der Beitragssatzung hervor und finden sich auch hier.
Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit dem technischen Dienstleister erfolgt durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die Vorgehensweise entspricht der deutschland- und europaweit üblichen Praxis bei Gästebeitragssystemen.
Wie hoch ist der Gästebeitrag in der Verbandsgemeinde Daun und gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen?
Der Gästebeitrag wird auf Grundlage der nicht durch andere Einnahmen gedeckten Kosten im Tourismusbereich der Verbandsgemeinde Daun berechnet. So wird sichergestellt, dass die Mittel ausschließlich für touristische Dienstleistungen sowie für den Erhalt und die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur eingesetzt werden.
Bei der Kalkulation wird unter anderem auch der Nutzen für Einheimische, Tagesgäste sowie mögliche Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigt. Daraus ergibt sich aktuell ein Gästebeitrag für Vollzahler in Höhe von 2,10 Euro pro Person und Übernachtung in der Verbandsgemeinde Daun. Dabei gibt es auch Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände.
- Nicht beitragspflichtig
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich im Erhebungsgebiet zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken aufhalten.
- Ebenfalls nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich vorübergehend und ohne Zahlung eines Entgelts zum Besuch bei Verwandten im Erhebungsgebiet aufhalten.
- Befreiungen
- Von der Entrichtung des Gästebeitrags befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Ebenso befreit sind Personen, die aus beruflichen Gründen im Erhebungsgebiet übernachten.
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % sowie deren erforderliche Begleitperson sind ebenfalls von der Beitragspflicht ausgenommen.
- Darüber hinaus gilt die Befreiung auch für Patienten des Akutkrankenhauses Daun.
- Ermäßigungen
- Für Gäste, die sich auf Kosten gesetzlicher Krankenversicherungsträger, gesetzlicher Rentenversicherungsträger, Träger der Berufsunfallversicherung, Sozialhilfeträger, Verbände der freien Wohlfahrtspflege einschließlich des Müttergenesungswerks, Träger der Kriegsopferfürsorge, Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe sowie der Versorgungsämter in Einrichtungen der stationären Rehabilitation aufhalten, ermäßigt sich der Gästebeitrag auf 1,00 EUR.
In der Stadt Daun wird zusätzlich ein Gästebeitrag von 0,50 Euro erhoben. Gäste, die innerhalb der Stadt Daun übernachten, zahlen somit einen Gesamtbeitrag von 2,60 Euro pro Person und Übernachtung.- Nicht beitragspflichtig
Welche Besonderheiten gelten für Beherbergungsbetriebe und Gäste in der Stadt Daun?
Für Beherbergungsbetriebe in der Stadt Daun einschließlich der Stadtteile besteht bereits seit Längerem eine Meldepflicht für Übernachtungsgäste sowie die Verpflichtung zur Erhebung eines Gästebeitrags.
Bis zur Umstellung auf das neue System zum 01.06.2026 bleibt die bisherige Regelung unverändert bestehen. Das bedeutet, dass Betriebe weiterhin wie gewohnt ihre Gäste melden und den derzeit gültigen Gästebeitrag von 1,50 Euro pro Person und Übernachtung (für Vollzahler) erheben und abführen.
Ab dem 01.06.2026 erfolgt die Umstellung auf das AVS-Meldesystem. Ab diesem Zeitpunkt ist der dann gültige Gesamtgästebeitrag zu erheben und abzuführen. Dieser setzt sich aus dem Gästebeitrag der Stadt Daun sowie dem Gästebeitrag der Verbandsgemeinde Daun zusammen und wird sich auf insgesamt 2,60 Euro pro Person und Übernachtung (für Vollzahler) belaufen.




