Weinfelder Maar

Hinweise für Beherbergungsbetriebe nach den ersten Wochen der Einführung


Alle Beherbergungsbetriebe in der Verbandsgemeinde Daun sind verpflichtet, von ihren Übernachtungsgästen den Gästebeitrag zu erheben und diesen zweckgebunden an die Verbandsgemeinde abzuführen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder kleinere Unterkünfte mit wenigen Betten handelt.

Nach den ersten Wochen der praktischen Umsetzung haben sich einige wiederkehrende Fragestellungen ergeben. Daher wird auf folgende Punkte hingewiesen:

1. Erfassung der Übernachtungen

Grundsätzlich sind alle Übernachtungen, die ab dem 1. Juni 2026 stattfinden im Meldesystem für den Gästebeitrag zu erfassen. Dies unabhängig davon, ob tatsächlich ein Gästebeitrag zu entrichten ist oder eine Gästekarte gewährt wird. Vom Grundsatz her sind also alle Übernachtungen zunächst beitragspflichtig. Erst mit Zuweisung der Kategorie im Meldesystem wird dieser Status verändert und ggfs. die Beitragsfreiheit festgestellt.

Das gilt folglich auch für Buchungen, die vor dem 1. Juni 2026 erfolgt sind. Diese Gäste sind zwar über eine Kulanzregelung von der Zahlung des Gästebeitrags ausgenommen, müssen jedoch dennoch vollständig im AVS-Meldesystem erfasst werden. Hierfür ist die Kategorie „Buchungen vor dem 01.06.“ auszuwählen. In diesen Fällen wird kein Gästebeitrag erhoben.

Weiter gilt dies somit auch für Personen, die von der Beitragspflicht befreit sind. Auch sie sind im AVS-Meldesystem zu erfassen und der entsprechenden Befreiungskategorie zuzuordnen.

2. Gästebeitrag für Inhaber einer Zweitwohnung

Inhaber einer Zweitwohnung, die keine Hauptwohnung in der Verbandsgemeinde unterhalten, unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht und haben dies bis zum 30.06.2026 bei der Verbandsgemeinde Daun, Sachgebiet Abgaben, Leopoldstraße 29, 543550 Daun, anzuzeigen.

3. Besonderheit für Betreiber von Campingplätzen

Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden gelten als Zweitwohnung. Diese werden nicht im Meldesystem erfasst, sind jedoch auf ihre Anzeigepflicht hinzuweisen.

4. Ausgabe der Gästekarte

Gäste erhalten grundsätzlich eine digitale Gästekarte. Sollte ein Gast nicht in der Lage sein, die digitale Gästekarte zu nutzen, kann diese vom Beherbergungsbetrieb ausgedruckt werden. Hierfür sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen Formulare zu verwenden. Die entsprechenden Vordrucke erhalten die Betriebe bei der Tourist-Information im FORUM Daun.


Kontakt bei Fragen zur Umsetzung und zum AVS-System:
GesundLand Vulkaneifel GmbH I Telefon: 06592 951370 I E-Mail: info@gesundland-vulkaneifel.de

Kontakt bei Fragen zur Beitragserhebung:

Dominik Zillgen I Verbandsgemeindeverwaltung Daun I Telefon: 06592 939-220 I E-Mail: Dominik.Zillgen@vgv.daun.de

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