Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nerdlen hat in der Sitzung am 13.08.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Unten in der Langwies“ – 1. Änderung „Am Berg“ durch einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Heizungs- und Sanitärbetriebs.
Die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB liegen vor. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde vom Ortsgemeinderat gebilligt. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern.
Aufgrund dieser Beschlussfassung werden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Zeit vom
07. September 2026 bis einschließlich 06. Oktober 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 223, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 06.10.2026 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Nerdlen deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Nerdlen, 26.08.2026
Ortsgemeinde Nerdlen
gez. Rudolf Schmitz (L.S.)
(Ortsbürgermeister)

