Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Gewerbe online umzumelden, Sie können Ihr Gewerbe auch weiterhin schriftlich oder persönlich ummelden.
- Für die Online-Ummeldung Ihres Gewerbes nutzen sie bitte diesem Link: Gewerbeummeldung Online (https://geve-online.de/daun) und folgen den Anweisungen. Eine Übersicht aller von Ihnen eingegebenen Daten können Sie als Pdf-Dokument herunterladen.
- Wenn die Ummeldung nicht über den Onlinedienst erfolgt, müssen Sie das Formular Gewerbe-Ummeldung (siehe Anträge / Formulare) ausfüllen und können dieses entweder per Email an ordnungsamt@daun.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Daun senden. Eine persönliche Ummeldung ist weiterhin möglich.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummelde-Formular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Voraussetzungen
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Ein Handelsregisterauszug bzw. die auf dem Handelsregisterauszug enthaltenen Informationen
- Im Falle einer Vertretung ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Bei elektronischer oder schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort (Bitte beachten Sie die Bürozeiten)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun