Gewerbe anmelden
Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Betriebe zur Urproduktion, das heißt:
- Viehzucht
- Ackerbau
- Jagdwesen
- Forstwesen
- Fischerei
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Der Zweck der Gewerbeanmeldung ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Gewerbe online anzumelden, Sie können Ihr Gewerbe auch weiterhin schriftlich oder persönlich anmelden.
- Für die Online-Anmeldung Ihres Gewerbes nutzen sie bitte diesem Link: Gewerbeanmeldung Online (https://geve-online.de/daun) und folgen den Anweisungen.
- Wenn die Anmeldung nicht über den Onlinedienst erfolgt, müssen Sie das Formular Gewerbe-Anmeldung (siehe Anträge / Formulare) ausfüllen und können dieses entweder per Email an ordnungsamt@daun.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Daun senden. Eine persönliche Anmeldung ist weiterhin möglich.
- Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Stelle bescheinigt.
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Voraussetzungen
Als Gewerbetreibende sind Sie
- eine natürliche Person oder
- eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Ein Handelsregisterauszug bzw. die auf dem Handelsregisterauszug enthaltenen Informationen
- Im Falle einer Vertretung ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Bei elektronischer oder schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort (Bitte beachten Sie die Bürozeiten)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde DaunWas sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.