Gewerbe abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Gewerbe online abzumelden, Sie können Ihr Gewerbe auch weiterhin schriftlich oder persönlich abmelden.
- Für die Online-Abmeldung Ihres Gewerbes nutzen sie bitte diesen Link: Gewerbe-Online (https://geve-online.de/daun) und folgen den Anweisungen.
- Wenn die Abmeldung nicht über den Onlinedienst erfolgt, müssen Sie das Formular Gewerbe-Abmeldung (siehe Anträge / Formulare) ausfüllen und können dieses entweder per Email an ordnungsamt@daun.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Daun senden. Eine persönliche Abmeldung ist weiterhin möglich.
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Ein Handelsregisterauszug bzw. die auf dem Handelsregisterauszug enthaltenen Informationen
- Im Falle einer Vertretung ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun- Bei elektronischer oder schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort (Bitte beachten Sie die Bürozeiten)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Daun