Sie haben die Briefwahl beantragt, aber keine Wahlunterlagen erhalten? Dann melden Sie sich bis Samstag, den 22.02.2025, um 12.00 Uhr bei uns unter Tel. 06592 939-226.
In diesem Fall können bereits ausgestellte, aber nicht zugestellte Wahlscheine für ungültig erklärt und neu ausgestellt werden. Alternativ können Sie dann (nach entsprechender Mitteilung) auch per Urnenwahl abstimmen.
Wichtig: Ohne Rückmeldung bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr ist eine Korrektur leider nicht mehr möglich – auch eine Urnenwahl nicht!
Siehe hierzu auch Schreiben des Landeswahlleiters vom 18.02.2025
