Ortsgemeinde Udler - "Auf der Schlöhenheck"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Udler hat in der Sitzung am 04.05.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB beschlossen. Wegen des Normenkontrollurteils des Bundesverwaltungsgerichts ist § 13b BauGB nicht mehr anwendbar.  Der Ortsgemeinderat hat daher am 26.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes im Regelverfahren beschlossen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wird abgesehen, weil sich der Bebauungsplan auf das Plangebiet und das Nachbargebiet nur unwesentlich auswirkt § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Gegenstand der Planung ist die Baurechtsbeschaffung für 

  • weitere Wohnbauflächen 

Als Art der baulichen Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. 

Der Ortsgemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt. 

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: 

  • Artenschutz
    - Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatSchG
  • Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
  • Schallgutachten zu lärmtechnischen Belangen 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Auf der Schlöhenheck“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom
                                                         25. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024                       

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Daun unter www.vgv-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 26.04.2024 vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Udler deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind. 

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt. 

Daun, 29.02.2024
Ortsgemeinde Udler

gez. Borsch, Ortsbürgermeister