Die Ortsgemeinde Mehren beabsichtigt, auf Antrag eines Anliegers im Bereich „Hahnenbinden“ ein Teilstück eines Wirtschaftsweges durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um den Weg, Flur 38, Flurstück 70. Dieser Bereich war in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz zur Aufhebung des Wegeteilstücks durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat Mehren hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Stellungnahmen können bis einschließlich 31. Juli 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 223 oder bevorzugt per E-Mail an bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Mehren, 13. Juni 2025
gez. Christof Kreutz
(Ortsbürgermeister)