I.
Am Sonntag, dem 08.11.2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Utzerath und am Sonntag, dem 22.11.2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Utzerath statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum
Freitag, 02.10.2026, 12:00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 226 (Wahlamt), Leopoldstraße 29, 54550 Daun erhalten.
Utzerath, den 20.08.2026
gez. Ralf Annen
Erster Ortsbeigeordneter der Ortsgemeinde Utzerath
als Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

