Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mehren beabsichtigt den Bebauungsplan „Auf der Acht i. d. F. der 2. Änderung sowie 6. Änderung Radbüsch“ zu ändern. Gegenstand der Änderung sind die Aufhebung des Wirtschaftsweges Flur 7, Flurstück 103 und des Fußweges Flur 7, Flurstück 104. Sonstige Änderungen werden nicht vorgenommen.
Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltprüfung ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB nicht erforderlich. Durch die Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten.
Der Bebauungsplanentwurf wurde vom Ortsgemeinderat gebilligt. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat das Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung werden in der Zeit vom
26. Oktober 2026 bis einschließlich 25. November 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 223, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Daun unter www.vgv-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 25.11.2026 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Mehren deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Mehren, 12.10.2026
Ortsgemeinde Mehren
gez. (L.S.)
Christof Kreutz
(Ortsbürgermeister)
