Gewerbe ummelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe  
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

    Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
    • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

    Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun
    • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Gewerbe online umzumelden, Sie können Ihr Gewerbe auch weiterhin schriftlich oder persönlich ummelden.
    • Für die Online-Ummeldung Ihres Gewerbes nutzen sie bitte diesem Link: Gewerbeummeldung Online (https://geve-online.de/daun) und folgen den Anweisungen. Eine Übersicht aller von Ihnen eingegebenen Daten können Sie als Pdf-Dokument herunterladen.
    • Wenn die Ummeldung nicht über den Onlinedienst erfolgt, müssen Sie das Formular Gewerbe-Ummeldung (siehe Anträge / Formulare) ausfüllen und können dieses entweder per Email an ordnungsamt@daun.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Daun senden. Eine persönliche Ummeldung ist weiterhin möglich.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummelde-Formular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
    • Ein Handelsregisterauszug bzw. die auf dem Handelsregisterauszug enthaltenen Informationen
    • Im Falle einer Vertretung ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

  • Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun
    • Bei elektronischer oder schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.
    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort (Bitte beachten Sie die Bürozeiten)
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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