Gewerbe abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Gewerbe online abzumelden, Sie können Ihr Gewerbe auch weiterhin schriftlich oder persönlich abmelden.
- Für die Online-Abmeldung Ihres Gewerbes nutzen sie bitte diesen Link: Gewerbe-Online (https://geve-online.de/daun) und folgen den Anweisungen.
- Wenn die Abmeldung nicht über den Onlinedienst erfolgt, müssen Sie das Formular Gewerbe-Abmeldung (siehe Anträge / Formulare) ausfüllen und können dieses entweder per Email an ordnungsamt@daun.de oder per Post an die Verbandsgemeinde Daun senden. Eine persönliche Abmeldung ist weiterhin möglich.
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
-
Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Ein Handelsregisterauszug bzw. die auf dem Handelsregisterauszug enthaltenen Informationen
- Im Falle einer Vertretung ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun- Bei elektronischer oder schriftlicher Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort (Bitte beachten Sie die Bürozeiten)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Daun