Pressemeldungen

Schuleinschreibung


Die Schuleinschreibungen für die Schulneulinge im Bereich der Verbandsgemeinde Daun erfolgen an den nachstehenden Terminen:

Grundschule

Termin

Uhrzeit

Daun18.02. - 27.02.2026

Terminvergabe erfolgt durch Schule (09:00-12:00 Uhr)

Dockweiler24.02.; 26.02. - 27.02.202609:00 Uhr - 11:00 Uhr
Gillenfeld03.02.2026 - 04.02.2026Terminvergabe erfolgt durch Schule
Mehren

09.02. - 11.02.2026;
19.02. - 20.02.2026

Terminvergabe erfolgt durch Schule

Neroth09.02.2026Terminvergabe erfolgt durch Schule
Üdersdorf03.02.2026 - 04.02.2026Terminvergabe erfolgt durch Schule
Wallenborn18.02.2026ab 14:00 Uhr

Die Einschreibungen erfolgen in den jeweiligen Grundschulgebäuden.

Anmeldung

Anzumelden sind:

1. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2027, das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden, auch Kinder mit einer offensichtlichen oder vermuteten Beeinträchtigung.

2. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist der Schulleiter darauf hinzuweisen, damit ggfs. das Verfahren zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden kann.


Regelung für die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder:

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag des Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung trifft der zuständige Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schularzt.

Die Schuleinschreibung für die noch nicht schulpflichtigen Kinder („Kann-Kinder“) erfolgt gesondert in der ersten Februarhälfte 2027. Dieser Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.


Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie folgendes für die Anmeldung:

  • Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen (mit Ausnahme an der Grundschule Daun).
  • Der Geburtsschein oder das Familienstammbuch ist vorzulegen.
  • Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen.
  • Ein Nachweis über die Masernimpfung ist zwingend mitzubringen.

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