Verbandsgemeinde Daun - Änderung des Flächennutzungsplans


Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Daun hat sich in öffentlicher Sitzung am 17.12.2021 mit den Stellungnahmen aus dem vorgezogenen Bürgerbeteiligungsverfahren und Anhörverfahren Träger öffentlicher Belange befasst und abwägend beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun beauftragt.  

Gegenstände dieses Beteiligungsverfahrens sind der überarbeitete Flächennutzungsplanentwurf, die Begründung und der Umweltbericht. 

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind: 

Begründung mit Aussagen u. a. zu:

  • Umweltbezogene übergeordnete Informationen (naturschutzrechtlich geschützte Biotope und Vegetationsbestände gem. § 30 BNatSchG; Planung vernetzter Biotopsysteme des Vulkankreises; kartierte Biotope; Natura 2000-Gebiete; Landschaftsschutzgebiete).
  • Informationen zum Immissionsschutz
  • Landschaftsplanerische Bewertungen zur Planung mit Aussagen u. a. zu:
    • Umweltbezogene übergeordnete Informationen
    • Schutzgebieten wie Landschaftsschutzgebiete
    • Biotopkartierung Rheinland-Pfalz
    • Planung vernetzter Biotopsysteme
    • Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
    • Wirksamer Flächennutzungsplan
  • Landschaftsfaktorbezogene Bewertungen/Beurteilung der Eingriffswirkungen zu den Schutzgütern:
    • Landschaftsbild/Erholung
    • Wasserhaushalt
    • Boden
    • Klima/Lufthygiene
    • Arten- und Biotope
    • Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Artenschutzrechtliche Belange 

Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Aussagen u. a. zu:

  • Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung der Planung
  • Verfahren der Umweltprüfung und Inhalt des Umweltberichts
  • Naturräumliche Gliederung
  • Vorgaben übergeordneter Planungen
    • Umweltbezogene übergeordnete Vorgaben
    • Biotopverbundsystem
  • Aussagen zu den Zielen des Umweltschutzes
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen sowie Bewertung der prognostisch erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter
    • Fläche
    • Tiere und Pflanzen
    • Boden
    • Wasser
    • Luft und klimatische Faktoren
    • Biologische Vielfalt
    • Landschaft
    • Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
    • Natura 2000
    • Sachwerte
    • Kulturelles Erbe
  • Aussagen zu
    • Wechselwirkungen und Summationswirkungen
    • Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
    • Alternativenprüfung
    • Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
    • Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
    • Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen
  • Hinweise auf Verfahren und Methodik der Umweltprüfung
  • Hinweise zum Monitoring
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts 


Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte). 

Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen: 

  • Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Bauen Schulen und ÖPNV, Daun, 24.08.2021 (Hinweise zu Baulücken und zur Bedarfsbegründung, zu den Vorgaben des RROP, zum Immissionsschutz, zu Überschwemmungsgebieten, forstrechtlichen Belangen, Naturparken und zum Artenschutz)
  • Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung, - Untere Naturschutzbehörde, Daun, 23.07.2021 (Hinweise zu geschütztem Grünland, zu natürlichem Hochwasserschutz und naturschutzfachlichem Entwicklungspotential an der Lieser)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, 12.08.2021 (Hinweise zur Starkregenvorsorge, zu Bodenschutz und Altlasten, zu Überschwemmungsgebieten, zu Außengebietswassereinflüssen, zu Überschwemmungsgebieten und Hochwassergefährdung, zu Wasserschutzgebieten und zum Grundwasserschutz)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, 01.07.2021 (Hinweise zur Anwendung von Baugebietstypen nach BauNVO und zum Immissionsschutz)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Außenstelle Trier, Direktion Landesarchäologie, Numismatik Rheinisches Landesmuseum Trier, Trier, 11.08.2021 (Hinweise zu Archäologie und Denkmalschutz)
  • Forstamt Daun, Daun, 11.08.2021 (Hinweise zur Betroffenheit von Wald und zur Umwandlungsgenehmigung von Waldflächen, Hinweise zum Ausgleich, zur Waldfunktionenkartierung, zu den Vorgaben des RROP, zum Überschwemmungsgebiet und zur Standfestigkeit der Bäume, Hinweise zum Waldabstand und zum Walderhaltungsgebot und Hinweise zur Umweltprüfung)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Trier, 16.08.2021 (Hinweise zum Immissionsschutz insbesondere in Verbindung mit der Verträglichkeit von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Betrieben, Hinweise zu den Vorgaben des RROP)
  • Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main, 30.06.2021 (Hinweise zu Emissionen) 


Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte). 

  • Rechtsanwälte Dr. Francois & Kollegen, Bitburg, 20.08.2021 (Hinweise zum Landschaftsbild, zum Immissionsschutz und zur Verträglichkeit von Wohnbauflächen und landwirtschaftlichen Betrieben)
  • Private Stellungnahme, Demerath, 19.08.2021 (Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit von Gewerbegebiet und Wohngebiet, Hinweise zum Immissionsschutz, Bedenken bzgl. der Erschließung, Hinweise zum Landschaftsbild, Hinweise zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zur Biodiversität)
  • Private Stellungnahme, 19.08.2021 (Bedenken zur Vereinbarkeit mit der Wohnnutzung sowie Hinweise zum Starkregen, zur Touristik und zu Naturschutzgebieten, Hinweise zu gewerblichen Brachflächen und zum Immissionsschutz)
  • Private Stellungnahme, Darscheid + Hörscheid, 16.08.2021 (Hinweise zur Erschließung und zum Immissionsschutz, Hinweise zu weiteren Planvorhaben) 


Auf Grund der Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die zuvor bezeichneten Unterlagen in der Zeit vom 
                                                                       28. März bis einschließlich 29. April 2022 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, während den Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Mitteilungsblatt, Internet sowie durch Aushang an der Tür zum Verwaltungsgebäude wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen trotz Einschränkung im Rathausbetrieb zugänglich sind. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht erforderlich.

Innerhalb dieser Frist können zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daun Stellungnahmen abgegeben werden. 

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.  Auf diese Rechtsfolge wird hingewiesen. 


Die Änderungsinhalte sind nachstehend stichwortartig aufgeführt.  

Anlage zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Daun, 10. Änderung


Daun, 09. März 2022 

gez. Thomas Scheppe
(Bürgermeister)