Stadt Daun - Wohnmobilstellplatz


Der Stadtrat der Stadt Daun hat sich mit den Stellungnahmen aus den Verfahren zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden befasst und abwägend beschlossen. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt. 

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: 

  • Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht zu den immissionsrechtlichen Belangen
  • SGD Nord, Regionalstellte Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
  • Kreisverwaltung Vulkaneifel 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Stadtrat wird der Bebauungsplanentwurf „Wohnmobilstellplatz“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom 
                                                              29. August 2022 bis einschließlich 30. September 2022                              

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 314, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Daun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 30. September vorzubringen. 

Daun, 9. August 2022
Stadt Daun 

gez. Friedhelm Marder (L. S.)
(Stadtbürgermeister)