Information für Wahlhelfer

Informationen für Wahlhelfer

Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Für die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen und die Auszählung der Briefwahlstimmen werden engagierte Wahlhelfer benötigt.

Aber wer bildet den Wahlvorstand, welche Aufgaben übernehmen die Wahlhelfer und wie gestaltet sich der Ablauf eines Wahltags? All das erfahren Sie hier.

Möchten Sie aktiv zur Wahl beitragen und Wahlhelfer werden? Dann melden Sie sich gerne über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Den Ablauf eines Wahltages haben wir Ihnen in einem Video zusammengefasst.

Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen und welche Aufgaben haben die Wahlhelfer?

Der Wahlvorstand für die Landtagswahl besteht aus

  • dem Wahlvorsteher,
  • dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
  • drei bis sieben weiteren Beisitzern sowie
  • dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer, welche aus dem Kreis der Beisitzer bestellt werden.

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Öffnung der Wahlbriefe
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • ggf. Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Die Aufgaben variieren je nach Funktion:

Wahlvorsteher

  • richtet mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern den Wahlraum ein, z. B. Aufstellung der Wahlurnen, Anbringung Musterstimmzettel etc.
  • verpflichtet die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses
  • verantwortlich für den Wahlvorstand
  • eröffnet und beendet die Wahlhandlung sowie die Stimmenzählung
  • stellt das Wahlergebnis des Wahllokals fest und gibt dieses bekannt
  • Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde 

Schriftführer

  • führt das Wählerverzeichnis
  • vermerkt Stimmabgaben
  • fertigt die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an

Beisitzer

  • geben Stimmzettel aus
  • öffnen die Wahlbriefe                                    
  • behalten Wahlgang und Wahlkabine im Blick
  • sortieren und zählen Stimmzettel aus

Aufwand und Entschädigung

Die Wahlhandlung in den Urnenwahlvorständen dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Anschluss an die Wahlhandlung, d. h. nach 18:00 Uhr, folgt die Stimmenauszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden in Anspruch nehmen. Die Tätigkeit beginnt rechtzeitig vor der Wahlhandlung und endet nach der Auszählung der Stimmen. Pausen, in Absprache mit anderen Wahlhelfern, sind natürlich möglich.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für den Einsatz als Wahlhelfer wird als Entschädigung ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von je 30,00 EUR, dem Wahlvorsteher in Höhe von 40,00 EUR, gezahlt. 

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Selbstverständlich gilt bei den verwendeten Begriffen jeweils die weibliche und männliche Formulierung gleichermaßen.

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