Zunächst informiert euch Maurice über sein Wahlpflichtfach „Öffentliche Sicherheit/ Vollstreckung“ und anschließend Leah über das „Sitzungsmanagement“.
Maurice: Ich habe das Wahlpflichtfach „Öffentliche Sicherheit/Vollstreckung“ gewählt, da mich das Gefahrenabwehrrecht interessiert und ich mein Wissen im Polizei- und Ordnungsrecht vertiefen und zusätzliche Kenntnisse im Vollstreckungsrecht erlangen wollte.
Unter der Vollstreckung eines Verwaltungsaktes versteht man die zwangsweise Durchsetzung einer behördlichen Verfügung, die zu einer Handlung, einem Dulden oder Unterlassen verpflichtet.
Insbesondere im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechtes kommt es häufig vor, dass Empfänger einer belastenden behördlichen Verfügung dieser nicht nachkommen möchten. Dann hat die Behörde verschiedene Möglichkeiten, den Willen des betroffenen Bürgers durch sogenannte Zwangsmittel zu beugen. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn ein Bürger einer Platzverweisung nicht nachkommen möchte oder herabfallende Gebäudeteile eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und der Gebäudeeigentümer diese nicht sichern möchte.
Leah: Anknüpfend an meinen Azubi-Blog von Juli 2025 über das Fach „Kommunalrecht“ möchte ich heute gerne über mein Wahlpflichtfach „Sitzungsmanagement“ berichten, welches eines meiner mündlichen Prüfungsfächer im Juni 2026 sein wird. Im „Sitzungsmanagement“ werden die Themen aus dem Kommunalrecht noch einmal aufgegriffen und detaillierter und praxisbezogener besprochen.
Zunächst haben wir uns mit dem Thema „Tagesordnung in Sitzungen“ befasst. Bevor die Tagesordnung final fertig gestellt ist, bedarf es einiger Vorbereitung.
Als Erstes haben wir uns mit der Anforderung und Sammlung von Tagesordnungspunkten (TOPs) befasst. Anschließend werdend die TOPs inhaltlich zusammengestellt und es wird ein Entwurf angefertigt. Weiterhin werden Einladungsschreiben unter bestimmten Fristvorgaben angefertigt. Nach Genehmigung der Unterlagen und Einhaltung der Fristen werden die Einladungsschreiben sowie die Tagesordnung, schriftlich oder elektronisch versendet und die Sitzung wird öffentlich bekannt gegeben. Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist die Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung erfüllt. Anschließend erlernten wir die Vorbereitung und Durchführung einer Sitzung sowie die Anfertigung von Sitzungsniederschriften.
Um unsere praxisnahen Fragen direkt zu beantworten, hat unser Dozent einen Bürgermeister einer Verbandsgemeinde zu uns in die ZVS eingeladen und wir konnten ihm all unsere Fragen direkt stellen. Zusätzlich haben wir eine Exkursion zur Stadtverwaltung Mayen gemacht, die uns über ihr Ratsinformationssystem informiert hat.
Wir hoffen, euch hat unser kurzer Einblick gefallen.
Bis bald!
Maurice und Leah

