Schulen in freier Trägerschaft Schulbesuch anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Schulen in freier Trägerschaft werden in  Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.

    Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote, die in ihren Lehr- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen entsprechen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Zudem müssen Ersatzschulen genehmigt werden und erhalten eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ersatzschulen aus.

    Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die ein Unterrichtsangebot haben, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge. Die  dort durchgeführten Bildungsgänge liegen bhauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung wie:

    • Kosmetik,
    • Gesundheit,
    • Sprachen,
    • Technik,
    • neue Technologien,
    • Kommunikation
    • kaufmännischer Bereich etc.

    An Ergänzungsschulen kann die Schulbesuchspflicht nur dann erfüllt werden, wenn dies der Schule genehmigt wurde. Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist der Schulbehörde anzuzeigen. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ergänzungsschulen aus.


Zuständige Abteilungen

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