Zum 01.01.2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeit einer Übermittlungssperre an das Personalmanagement der Bundeswehr aufhebt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos.
Demnach sind die Meldebehörden jetzt einmal im Jahr verpflichtet, Daten von Personen, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an die Bundeswehr zu übermitteln. Übermittelt werden: Name, Vorname, aktuelle Anschrift und Geburtsdatum.
Die Bundeswehr verwendet die Daten ausschließlich zur Übersendung von Informationsmaterial über freiwillige Wehrdienstangebote.
Bereits bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden aufgehoben. Neue Widersprüche oder Anträge auf Übermittlungssperren hierzu können nicht mehr gestellt werden.
Andere Widerspruchsrechte gemäß BMG – zum Beispiel gegen die Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergruppen oder zu Ehe- und Altersjubiläen – bleiben von dieser Änderung unberührt und die dafür bereits gesetzten Übermittlungssperren haben auch weiterhin Bestand.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Einwohnermeldeamt: meldeamt@daun.de.

