Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirchweiler hat in öffentlicher Sitzung vom 27.05.2025 beschlossen, das Bebauungsplangebiet „Auf dem Kissen/Dauner Heck“ in zwei Teilbereiche aufzuteilen. In gleicher Sitzung fasste der Ortsgemeinderat den Beschluss, den Bebauungsplan „Auf dem Kissen/Dauner Heck – Teilbereich A“ aufzustellen.
Der Ortsgemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“ – beauftragt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
- Artenschutz
- Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatSchG
- Schalltechnisches Gutachten zu den lärmtechnischen Belangen in Bezug auf Gewerbelärm und Verkehrslärm
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Auf dem Kissen/Dauner Heck – Teilbereich A“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom
16. Juni 2025 bis einschließlich 18. Juli 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 223/224, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 18.07.2025 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kirchweiler deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Kirchweiler, 04.06.2025
Ortsgemeinde Kirchweiler
gez. Reiner Berlingen (L.S.)
(Ortsbürgermeister)
Hinweis
In der Bekanntmachung vom 28.05.2025 in der Ausgabe des Mitteilungsblatt 23/2025 wurde die falsche Planurkunde abgedruckt. Die Bekanntmachung ist folglich falsch und musste korrigiert werden. Die nun veröffentlichte Bekanntmachung vom 04.06.2025 in der Ausgabe des Mitteilungsblatt 24/2025 ist die für das Verfahren geltende Bekanntmachung. Der gleiche Text ist ebenfalls auf der Homepage, siehe oben, veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung.