Die Ortsgemeinde Gillenfeld beabsichtigt Grundstücke im Bereich des Gewerbegebietes „Schönbacher Trifft“ zu verkaufen. Dazu sind Teilstücke der Wirtschaftswege Flur 7, Flurstück 77/1 sowie 74/2 und 81/1 durch Satzung aufzuheben. Dieser Bereich war in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz zur Aufhebung des Wegeteilstücks durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat Gillenfeld hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Die betroffenen Flurstücke sind im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Stellungnahmen können bis einschließlich 10. September 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 223 oder bevorzugt per E-Mail an bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Gillenfeld, 29. Juli 2025
gez. Karl-Heinz Schlifter
(Ortsbürgermeister)