Ortsgemeinde Dreis-Brück - " Vulkanhöhe / Radersberg" 4. Änderung


Die Ortsgemeinde Dreis-Brück beabsichtigt den Bebauungsplan „Vulkanhöhe / Radersberg“ zu ändern. Folgende Sachverhalte sind Gegenstand dieses Verfahrens: 

  • Wegfall eines Straßenteilstücks mit Wendehammer
  • Festsetzung zur Höhe baulicher Anlagen
  • Gestaltung der Betriebsflächen 

Sonstige Änderungen werden nicht vorgenommen. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB geändert werden. Mit der Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt. 

Es liegen keine Informationen über umweltrelevante Aspekte vor, weil durch die Planung kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet wird. 

Auf Grund der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Vulkanhöhe / Radersberg“ 4. Änderung mit der Begründung nunmehr in der Zeit vom 
                                                        18. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Innerhalb dieser Frist können Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Dreis-Brück deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es handelt sich um eine Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB entfallen ebenfalls. 

Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Website www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Eine Stellungnahme kann auch elektronisch unter bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden. 

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.  

Dreis-Brück, den 29. November 2023

Ortsgemeinde Dreis-Brück
gez. Ewald Drückes, I. Ortsbeigeordneter