Ortsgemeinde Dreis-Brück - "Bergstraße"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dreis-Brück hat die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Bergstraße“ beschlossen. Ziel dieses Satzungsverfahrens ist die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Es sollen einzelne Außenbereichsflächen, die sich unmittelbar an die Ortslage anschließen, einbezogen werden. 

Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt. 

Die Satzung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.  

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Satzungsentwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bergstraße“ mit der Begründung in der Zeit vom                              

                                        29. April 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024               

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung auch im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Daun unter www.vgv-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 31. Mai 2024 vorzubringen. Die Stellungnahmen können elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Dreis-Brück  deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind. 

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt. 

Dreis-Brück, 10. April 2024

Ortsgemeinde Dreis-Brück
gez. Löhr-Hoffmann, Ortbürgermeisterin