Ortsgemeinde Utzerath - Wegeaufhebung


Dieser Bereich war in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz zur Aufhebung des Weges durchzuführen.

Der Ortsgemeinderat Utzerath hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Bis einschließlich 22. September 2023 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, oder per E-Mail an bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden. 

Utzerath, 02. August 2023
gez. Annen,
Ortsbürgermeister

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