Ortsgemeinde Gillenfeld "Pulvermaar Ferienpark" - 3. Änderung


Die Ortsgemeinde Gillenfeld beabsichtigt den Bebauungsplan „Pulvermaar Ferienpark“ zu ändern. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Zulassung von zentralen Einrichtungen im Ordnungsbereich SO II. Sonstige Änderungen werden nicht vorgenommen. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB geändert werden. Mit der Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt. 

Es liegen keine Informationen über umweltrelevante Aspekte vor, weil durch die Planung kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet wird. 

Auf Grund der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat werden der Bebauungsplanentwurf „Pulvermaar Ferienpark“ 3. Änderung und die Begründung nunmehr in der Zeit vom

                                                                                      09. Mai bis einschließlich 10. Juni 2022 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Innerhalb dieser Frist können Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Gillenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es handelt sich um eine Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB entfallen ebenfalls. 

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Website www.geoportal-rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. 

Gillenfeld, den 13. April 2022
Ortsgemeinde Gillenfeld 

gez. Karl-Heinz Schlifter (L. S.)
(Ortsbürgermeister)