Ortsgemeinde Gillenfeld "Auf Kortheck" - 1. Änderung


Die Ortsgemeinde Gillenfeld beabsichtigt den Bebauungsplan „Auf Kortheck“ zu ändern. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Änderung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche. Sonstige Änderungen werden nicht vorgenommen. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB geändert werden. Mit der Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.

Es liegen keine Informationen über umweltrelevante Aspekte vor, weil durch die Planung kein Eingriff in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet wird.  

Auf Grund der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat werden der Bebauungsplanentwurf „Auf Kortheck“ 1. Änderung und die Begründung nunmehr in der Zeit vom 

24. Januar bis einschließlich 25. Februar 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Innerhalb dieser Frist können Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Gillenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es handelt sich um eine Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB entfallen ebenfalls. Im Mitteilungsblatt, Internet sowie durch Aushang an der Tür zum Verwaltungsgebäude wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen trotz Einschränkung im Rathausbetrieb zugänglich sind. Hierfür ist eine telefonische Kontaktaufnahme zur „Türöffnung“ notwendig. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht erforderlich.

Gillenfeld, den 4. Januar 2022
Ortsgemeinde Gillenfeld

gez. Karl-Heinz Schlifter (L. S.)
(Ortsbürgermeister)