Am 14.03.2021 findet in Rheinland-Pfalz die Wahl zum 18. Landtag statt.
Der Landtag besteht vorbehaltlich aus 101 Abgeordneten. Abweichungen von dieser Regelabgeordnetenzahl nach oben können durch Überhangmandate und durch Ausgleichsmandate herbeigeführt werden.
Sie werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Von den Abgeordneten werden 52 nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) und Bezirksvorschlägen (Bezirkslisten) gewählt.
Jeder Stimmberechtigte hat daher zwei Stimmen, eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Wahlkreisstimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste (Landesstimme).
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