⇑ / Fischereischein Ausstellung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Fischen und Jagen (Hobby und Freizeit)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Hobby und Freizeit (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Landwirtschaft und Umwelt
- Landwirtschaft/Veterinärwesen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Umwelt (Landwirtschaft und Umwelt)
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)