Es gelten weiterhin die bekannten Kontakt- und Abstandsregeln und die Auflage, mit nur einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt nach draußen gehen zu dürfen. Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Regelungen, für deren Einhaltung die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen verantwortlich sind:
- Der Besuch des Spielplatzes ist nur mit
den Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen Aufsichtsperson gestattet.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist
einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt
werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist.
- Die gebotenen Hygiene- und
Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verbandsgemeinde Daun