Notbetreuung in den Schulen während der Osterferien 2020
Zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und anderer
systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger
Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung
angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle),
führen die Schulen im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine
Notbetreuung durch. Die Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daun
werden im Bedarfsfall dieses Betreuungsangebot in den regulären Osterferien
(zwischen dem 09.04.2020 und dem 17.04.2020) durch das Betreuungspersonal auch
am Nachmittag gewährleisten. Der Bedarf ist den jeweiligen Schulen fernmündlich
oder elektronisch mitzuteilen.