I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen
Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut
nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der
Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des
eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen
Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen
sanktioniert werden.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an
Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder
individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige
Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie
privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land
inakzeptabel.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung
und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden
geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es
wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für
Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen
haben‼️