Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30.04.2020
Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30.04.2020 tritt am 03.05.2020 in Kraft und mit Ablauf des 17.05.2020 außer Kraft.
Besteht in den folgenden Einrichtungen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen?
Hier finden Sie die konsolidierte Lesefassung der Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30.04.2020