Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Gehwegen wurden die Geldbußen von bislang ab 15 Euro auf mindestens 55 Euro und bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder das Fahrzeug auf dem Gehweg länger als eine Stunde parkt.
Weiterhin wurde das Verwarnungsgeld für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, sowie das Parken in einer Feuerwehrzufahrt auf 55 Euro angehoben. Für das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wurden die Geldbußen auf 35 bis 55 Euro angehoben.
Beim Parken im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein beträgt das Verwarnungsgeld zukünftig mindestens 20 Euro. Gleiches gilt für das Überschreiten der Parkzeit.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Verordnung zur StVO-Novelle bereits in Kraft getreten ist und bei der Ahndung von Verstößen zur Anwendung kommt.
Verbandsgemeindeverwaltung
Daun
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Straßenverkehrsbehörde -