Die Ortsgemeinde Gillenfeld beabsichtigt den Bebauungsplan „Pulvermaar Ferienpark“ zu ändern. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Änderung der Lage überbaubarer Flächen, das innere Erschließungssystem und die Änderung der Niederschlagswasserbewirtschaftung. Sonstige Änderungen werden nicht vorgenommen. Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB geändert werden. Mit der Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.
Es liegen keine Informationen über umweltrelevante Aspekte vor, weil durch die Planung kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet wird.
Auf Grund der
Beschlussfassung im Ortsgemeinderat werden der Bebauungsplanentwurf „Pulvermaar
Ferienpark“ 2. Änderung und die Begründung nunmehr in der Zeit vom
30. März bis einschließlich 04. Mai 2020
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317,
Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Gillenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es handelt sich um eine Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB entfallen ebenfalls.
Gillenfeld,
den 11. März 2020
Ortsgemeinde
Gillenfeld
gez.
Karl-Heinz
Schlifter
(Ortsbürgermeister)
(L.
S.)