Öffentliche Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Sarmersbach - Bebauungsplan "Am Berg - 2. Erweiterung"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach hat sich in öffentlicher Sitzung mit den Stellungnahmen aus dem Offenlegungsverfahren befasst und abwägend beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere wohnbauliche Entwicklung zu schaffen. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“ – beauftragt.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • Artenschutz
    • Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatschG
  • Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht zu den immissionsrechtlichen Belangen
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu landwirtschaftlichen Belangen
  • Landesamt für Geologie und Bergbau zu bergrechtlichen Belangen
  • Kreisverwaltung Vulkaneifel zu planungsrechtlichen und naturschutzfachlichen Belangen
  • SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zu den wasserwirtschaftlichen Belangen
  • Stellungnahme des Forstamtes Daun zu forstrechtlichen Belangen
  • Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität zu verkehrsrechtlichen Belangen
  • Deutscher Wetterdienst

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Am Berg – 2. Erweiterung“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom

22. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 223, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch unter  www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 30.01.2026 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Sarmersbach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.

Sarmersbach, 10.12.2025
Ortsgemeinde Sarmersbach                                 

gez. Dieter Treis   (L.S.)
Ortsbürgermeister

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