Ortsgemeinde Dreis-Brück - "Südlich der Höhenstraße"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dreis-Brück hat in öffentlicher Sitzung am 08. Dezember 2022 beschlossen, für das Gebiet „Südlich der Höhenstraße“ im Ortsteil Dreis einen Bebauungsplan im Sinne von § 13b BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
                                                                                      „Südlich der Höhenstraße“ 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte. 

Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 BauNVO. 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen. 

Dreis-Brück, den 09.12.2022
Ortsgemeinde Dreis-Brück 

gez. Edith Löhr-Hoffmann   (L. S.)
(Ortsbürgermeisterin)