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03.01.2008 | Mitteilung der Passbehörde der Verbandsgemeinde DaunMitteilung der Passbehörde der Verbandsgemeinde Daun Die Passbehörde der Verbandsgemeinde Daun möchte alle Antragsteller von Reisepässen und Personalausweisen darauf hinweisen, dass Ausweise, die bis zum 18.12.2007 und Reisepässe, die bis zum 11.12.2007 beantragt wurden, während der allgemeinen Geschäftsstunden abgeholt werden können (Zimmer 124 oder 125), Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist bei der Abholung unbedingt vorzulegen. Kann das Ausweispapier nicht persönlich abgeholt werden, kann es auch an eine andere Person ausgehändigt werden, die entweder schriftlich bevollmächtigt ist oder das abgelaufene Dokument vorlegen kann. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Passbehörde zur Verfügung; Tel. 0 65 92/ 939-123, -124 oder -125. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei in Berlin für die Ausstellung von Personalausweisen derzeit mindestens 3 Wochen und für Reisepässe 4 Wochen sind.Öffnungszeiten der Passbehörde: montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telef. Absprache. |