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09.01.2008 | Gestattung zu Vereinsveranstaltungen rechtzeitig beantragen

Gestattung zu Vereinsveranstaltungen rechtzeitig beantragen

Bekanntlich bedarf die Durchführung einer Veranstaltung, bei der alkoholische Getränke angeboten werden, einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Diese wird als Gestattung erteilt, wenn unter anderem und insbesondere ein entsprechender Anlass vorliegt. Neben der erforderlichen Bearbeitungszeit in der VG-Verwaltung sind ggfls. auch andere Behörden einzubinden bzw. zu informieren, was ebenfalls eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Es ergeht daher nochmals die herzliche Bitte und Aufforderung zumindest 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung den Antrag auf Gestattung mit der Bestätigung der Ortsgemeinde bei der VG-Verwaltung einzureichen. Ansonsten könnte darauf geschlossen werden, dass der Erlaubnis und damit auch den Grundsätzen zum Gesundheits- und Jugendschutz nicht die erforderliche Bedeutung durch den benannten Vereinsvertreter beigemessen wird, was letztlich dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen kann.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Gaststättenbehörde